Die Aufnahme erfolgt bei uns in der Regel über die Heilpädagogisch Therapeutische Einrichtung. Sollten Sie im Landkreis Osnabrück wohnen und eine stationäre Unterbringung für Ihr Kind nicht in Erwägung ziehen, können Sie sich gerne auch direkt an uns wenden.
Voraussetzung für die Beschulung ist die Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs im Bereich Emotionale und Soziale Entwicklung. Andere Förderbedarfe z. B. in den Bereichen Lernen oder sprachliche Entwicklung können nachgeordnet darüber hinaus bestehen. Wir beraten und unterstützen Sie gern hinsichtlich dieses Verfahrens zur Feststellung.
Weitere Informationen im Überblick
- Der Unterricht orientiert sich an den Lehrplänen der Grund- und Hauptschulen.
- Wir bieten Kleinstgruppenförderung bei Teilleistungsstörungen (Lese- und Rechtschreibschwäche, Dyskalkulie, etc.).
- Wir betreuen und begleiten Kinder und Jugendliche, die zeitweilig nicht beschulbar sind durch unsere sozialpädagogischen MitarbeiterInnen.